Gründungszuschuss beantragen

Sie beziehen Arbeitslosengeld und möchten sich selbstständig machen. Mit dem Gründungszuschuss können wir Sie finanziell unterstützen.

Zwei Frauen im Büro sitzen einander gegenüber und sind in einem konzentrierten Gespräch miteinander

Wenn Sie arbeitslos sind, kann eine Existenzgründung der Schritt zurück ins Arbeitsleben sein. Mit dem Gründungszuschuss fällt der Start der Selbstständigkeit leichter: Die finanzielle Unterstützung hilft Ihnen dabei, Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten und sich sozial abzusichern.

Die wichtigsten Voraussetzungen für die Förderung

Prüfung Ihrer Existenzgründung

Die Agentur für Arbeit kann Ihre Selbstständigkeit nur fördern, wenn Folgendes zutrifft: Eine fachkundige Stelle hat Ihre Geschäftsidee geprüft und Ihnen bescheinigt, dass diese einen langfristigen Erfolg der Selbstständigkeit ermöglicht.

Wichtig:Wichtig: Sie haben keinen Rechtsanspruch auf die Förderung. Vielmehr muss die Agentur für Arbeit davon überzeugt sein, dass Ihre Selbstständigkeit gute Erfolgsaussichten hat. Ihre Vermittlungsfachkraft beurteilt, ob Sie die notwendigen Kompetenzen und Kenntnisse besitzen, um erfolgreich selbstständig zu sein. Dafür sind zum Beispiel Nachweise Ihrer Qualifikation und/oder Ihrer Berufserfahrung wichtig. Detaillierte Informationen zu diesem Verfahren erhalten Sie von Ihrer Vermittlungsfachkraft.

Höhe und Bezugsdauer

Die Unterstützung durch den Gründungszuschuss ist in 2 Phasen geteilt: 

Phase 1

In Phase 1 erhalten Sie den Gründungszuschuss als Anschubfinanzierung für Ihre Selbstständigkeit. Dadurch sind Sie für die Sicherung Ihres Lebensunterhalts sowie für Ihre soziale Absicherung nicht auf einen unmittelbaren Erfolg Ihrer Unternehmensgründung angewiesen.

Sie erhalten dafür 6 Monate lang einen monatlichen Zuschuss, der sich folgendermaßen zusammensetzt:

Höhe Ihres zuletzt erhaltenen Arbeitslosengelds plus zusätzlich 300 Euro zur sozialen Absicherung.

Phase 2

In Phase 2 wird die finanzielle Unterstützung verringert, ohne dass Sie vollständig auf eine Förderung verzichten müssen.

Sie erhalten 9 Monate lang einen Zuschuss von 300 Euro pro Monat zur sozialen Absicherung.

Wichtig: Sie müssen den Gründungszuschuss der zweiten Phase eigens beantragen und dabei nachweisen, dass Sie hauptberuflich selbstständig tätig sind.

Diese Phase ist ein Übergang: Nach dieser Zeit sollen Sie Ihren Lebensunterhalt vollständig durch Ihre selbstständige Tätigkeit finanzieren können.

Tipp:Gut zu wissen: Der Gründungszuschuss ist nicht einkommensteuerpflichtig.

Gründungszuschuss beantragen

Das sind die einzelnen Schritte auf Ihrem Weg zum Gründungszuschuss:

  1. Sie vereinbaren einen Termin für ein Beratungsgespräch mit Ihrer Vermittlungsfachkraft – telefonisch oder online:

    0800 4 555500 (gebührenfrei)
    Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr
    Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr

    Termin anfragen
     
  2. Ihre Vermittlungsfachkraft stellt fest, dass der Gründungszuschuss für Sie infrage kommt. Außerdem teilt sie Ihnen mit, welche Dokumente Sie zusätzlich zum Antrag benötigen. Im Anschluss an das Gespräch stellt Ihnen Ihre Ansprechperson den Antrag und weitere Formulare in Ihrem Profil im Abschnitt „Geldleistungen und andere Leistungen“ zur Verfügung.
  3. Sie holen die Stellungnahme der fachkundigen Stelle ein und bereiten alle weiteren Dokumente vor.
  4. Sie reichen den Antrag auf Gründungszuschuss Phase 1 online ein, indem Sie in Ihrem Profil den Vorgang „Gründungszuschuss Phase 1“ auswählen. Dort haben Sie die Möglichkeit, den Antrag und die weiteren Dokumente hochzuladen und einzureichen.
  5. Nach erfolgreicher Prüfung finden Sie den Bewilligungsbescheid in Ihrem Profil im Bereich „Bescheidablage“, sofern Sie der Online-Zustellung zugestimmt haben.
  6. Sie erhalten 6 Monate lang den Gründungszuschuss.
  7. Im Anschluss an die Phase 1 können Sie den Gründungszuschuss für die Phase 2 beantragen. In Ihrem Profil finden Sie rechtzeitig alle Informationen sowie das Antragsformular für den Gründungszuschuss Phase 2.

    Wichtig: Der Bewilligungsbescheid zur Phase 1 enthält wichtige Hinweise zur Antragstellung für die Phase 2, die Sie unbedingt beachten sollten.

    Anmelden

Weitere Unterstützung für Gründerinnen und Gründer

Neben dem Gründungszuschuss gibt es von der Agentur für Arbeit noch weitere Angebote für Menschen, die den Schritt in die Selbstständigkeit planen. Mehr erfahren Sie auf der Seite: Unterstützung für eine Existenzgründung

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Gründungszuschuss

Hauptberuflich bedeutet: Sie arbeiten mindestens 15 Stunden pro Woche selbstständig.

Um einen Gründungzuschuss zu erhalten, gilt außerdem: Wenn Sie weitere Tätigkeiten ausüben, darf deren zeitlicher Umfang in Summe nicht den der Selbstständigkeit übersteigen.

Fachkundige Stellen sind zum Beispiel

  • die Industrie- und Handelskammern (IHK),
  • die Handwerkskammern (HWK),
  • Banken,
  • Fachverbände oder
  • sonstige Stellen, wie zum Beispiel Steuerberatungen, Wirtschaftsprüferinnen und -prüfer, Unternehmensberatungen, Einrichtungen der Existenzgründungsberatung.

Bei welcher Stelle Sie die Stellungnahme einholen, können Sie selbst entscheiden. Die Agentur für Arbeit übernimmt keine Kosten, die Ihnen durch Ihre Wahl entstehen.

Mit den Antragsunterlagen erhalten Sie einen Vordruck, den Sie von der fachkundigen Stelle ausfüllen lassen. Außerdem erhalten Sie ein Musteranschreiben, mit dem Sie die Unterlagen an die fachkundige Stelle Ihrer Wahl übersenden und die Stellungnahme anfordern können.

Für die Stellungnahme benötigt die fachkundige Stelle folgende Unterlagen:

  • Beschreibung des Existenzgründungsvorhabens (Businessplan)
  • Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
  • Umsatz- und Rentabilitätsvorschau

Entsprechende Vorlagen und Muster finden Sie in der Regel auf den Webseiten der fachkundigen Stellen.

Zusätzlich sind

  • ein Lebenslauf und
  • Qualifikationsnachweise (zum Beispiel Zeugnisse, Zertifikate)

erforderlich. Damit prüft die fachkundige Stelle, ob Sie die persönlichen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Existenzgründung mitbringen.

Tipp:Tipp: Informieren Sie sich über die Anforderungen an den Inhalt der Dokumente, bevor Sie sich an die Arbeit machen. Einen guten Überblick gibt Ihnen die Broschüre Starthilfe – Der erfolgreiche Weg in die Selbständigkeit.

Menschen mit Behinderungen im Sinne des Paragrafen 19 SGB III sind Rehabilitandinnen und Rehabilitanden, bei denen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben durch die Bundesagentur für Arbeit erbracht werden. Sie können auch dann einen Gründungszuschuss erhalten, wenn sie einen Anspruch von weniger als 150 Tagen oder keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.

Der Gründungszuschuss ist keine Wirtschaftsförderung, sondern eine sogenannte „Ermessensleistung“. Die Finanzierung der Leistung erfolgt aus Beitragsmitteln. In jedem Einzelfall ist zu prüfen, ob der Einsatz der Beitragsmittel gerechtfertigt ist.

Ziel der Förderung ist es, in der Anfangsphase der Selbständigkeit das wegfallende Arbeitslosengeld zu ersetzen und eine bestehende Arbeitslosigkeit zu beenden.

Wenn Sie ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis kündigen, führen Sie Ihre Arbeitslosigkeit und den Bezug von Arbeitslosengeld selbst herbei. In der Regel wird daher eine Förderung nicht möglich sein.

Bevor Sie die Kündigung aussprechen oder einen Aufhebungsvertrag abschließen, sollten Sie sich über die Folgen im Klaren sein. Sprechen Sie deshalb vorher mit Ihrer Vermittlungsfachkraft.

Sind seit dem Entstehen Ihres Anspruchs noch keine 4 Jahre vergangen, können Sie die Wiederbewilligung des Restanspruchs beantragen. Dieser Restanspruch verringert sich aber um die Anzahl der Tage, an denen Sie den Gründungszuschuss (nach Phase 1) erhalten haben.